Ratgeber

Nach der Geburt

In den ersten Tagen ordnet ihr Urkunden, Versicherung und die ersten Anträge. Die Klinik zeigt die Geburt dem Standesamt an. Du bestellst die Urkunden und meldest das Kind bei Kasse und Familienkasse.

Die ersten Tage

Die Klinik meldet die Geburt dem Standesamt am Geburtsort. Du bestellst dort die Geburtsurkunden. Fürs Elterngeld braucht ihr eine Urkunde, die das Standesamt dafür kennzeichnet. Bestell mehr als ein Stück, damit Kasse und Familienkasse nicht auf dasselbe Original warten.

Das Kind meldest du bei der Krankenkasse an. In der gesetzlichen Familienversicherung ist das oft beitragsfrei. Ob das bei euch zutrifft, prüft die Kasse.

Die U1 findet direkt nach der Geburt statt, meist noch in der Klinik. Die U2 liegt am 3. bis 10. Lebenstag. Ist sie in der Klinik noch offen, sucht ihr dafür eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt und nehmt das gelbe Heft mit.

Was du der Reihe nach anmeldest

Die Reihenfolge ist ein Vorschlag. Elterngeld und Kindergeld laufen parallel, sobald die Urkunde da ist.

  1. Geburtsurkunden bestellenBeim Standesamt des Geburtsorts, darunter die Urkunde fürs Elterngeld.
  2. Kind krankenversichernAnmeldung bei der Kasse eines Elternteils. Die Kasse sagt dir, welche Nachweise sie braucht.
  3. Kindergeld beantragenBei der Familienkasse, möglichst im Geburtsmonat. Die Zahlung beginnt mit dem Monat der Geburt, rückwirkend ist sie begrenzt.
  4. Elterngeld beantragenErst nach der Geburt, im Saarland beim Landesamt für Soziales. Rückwirkend gibt es höchstens die drei Monate vor dem Eingang des Antrags. Reich ihn in den ersten drei Lebensmonaten ein.
  5. Elternzeit in Textform meldenPer E-Mail oder Brief, sieben Wochen vor Beginn. Die Mutter, die nach dem Mutterschutz zu Hause bleibt, meldet das nach der Geburt. Der andere Elternteil meldet eine Elternzeit ab der Geburt schon sieben Wochen vor dem errechneten Termin. Die ersten zwei Jahre sind bindend.
  6. U2 und KinderarztGelbes Heft mitnehmen. Die weiteren Untersuchungen stehen im Kapitel U-Untersuchungen und Impfungen.

Unterlagen für die ersten Anträge

  • Geburtsurkunde fürs Elterngeld
  • Versicherungsnachweis der Eltern für die Krankenkasse
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld oder darüber, dass keins gezahlt wird
  • Elternzeit in Textform an den Arbeitgeber, eine Kopie behalten
  • Kontodaten für Kindergeld und Elterngeld
  • Gelbes Heft für die U2

Elterngeld wird rückwirkend höchstens für drei Monate vor Antragstellung gewährt. Diese Frist nennt die Elterngeldstelle des Saarlandes.

Wohin der Antrag geht

Quellen

Stand September 2026. Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die verlinkten Stellen.