Ratgeber
Elterngeld, Kindergeld und Elternzeit
Drei Dinge laufen nebeneinander: die Elternzeit beim Arbeitgeber, das Elterngeld beim Landesamt für Soziales und das Kindergeld bei der Familienkasse. Der Antrag, der am ehesten Geld kostet, wenn er zu spät kommt, ist das Elterngeld.
Drei verschiedene Stellen
Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit. Du meldest sie dem Arbeitgeber in Textform, also per E-Mail oder Brief, spätestens sieben Wochen vor Beginn. Für die Mutter reicht die Meldung nach der Geburt, solange sie sieben Wochen vor Ende des Mutterschutzes ankommt. Der andere Elternteil meldet eine Elternzeit ab der Geburt schon sieben Wochen vor dem errechneten Termin. Die ersten zwei Jahre sind bindend. Eine Änderung in dieser Zeit geht nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Im Saarland ist das Landesamt für Soziales zuständig. Den Antrag stellt ihr nach der Geburt. Er wird rückwirkend höchstens für drei Monate vor dem Eingang gezahlt. Kommt er später, fehlen euch die Monate davor.
Kindergeld beantragt ihr bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Es läuft unabhängig vom Elterngeld. Stellt den Antrag im Geburtsmonat oder kurz danach, weil auch hier nur begrenzt rückwirkend gezahlt wird.
In dieser Reihenfolge handeln
- Elternzeit in Textform ankündigenSieben Wochen vor Beginn, per E-Mail oder Brief, mit Anfang und Ende. Für die ersten zwei Jahre bist du daran gebunden. Heb eine Kopie auf. Die Elterngeldstelle kann den Nachweis verlangen.
- Urkunde fürs Elterngeld besorgenDas Standesamt stellt eine Geburtsurkunde aus, die für den Elterngeldantrag gekennzeichnet ist.
- Elterngeld in den ersten drei Lebensmonaten einreichenOnline oder schriftlich bei der Elterngeldstelle. Beide Eltern unterschreiben, wenn beide die Voraussetzungen erfüllen. Die Bescheinigung zum Mutterschaftsgeld liegt bei.
- Kindergeld bei der FamilienkasseEigener Antrag, eigene Stelle. Elterngeld ersetzt das Kindergeld nicht.
- Wenn das Geld knapp istDer Kinderzuschlag läuft über die Familienkasse, wenn das Einkommen für euch reicht, für die Kinder aber nicht. Bildung und Teilhabe, etwa für Ausflüge, Mittagessen oder den Schulbedarf, beantragt ihr bei der zuständigen kommunalen Stelle. Die Familienkasse und das Jugendamt sagen euch, welches Amt das bei euch ist.
Was die Stellen oft sehen wollen
- Geburtsurkunde fürs Elterngeld
- Bescheinigung über Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes
- Nachweis der Elternzeit, vor allem wenn der andere Elternteil Elterngeld beantragt
- Einkommensnachweise, wenn die Elterngeldstelle sie verlangt
- Steuerliche Identifikationsnummer fürs Kindergeld
- Kontoverbindung
Wie viel Elterngeld ihr bekommt, hängt vom Einkommen und von eurem Fall ab. Diese Seite rechnet nichts aus. Die Elterngeldstelle und die Familienkasse entscheiden.
Anträge
Quellen
Stand September 2026. Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die verlinkten Stellen.
- Elterngeldstelle im Saarland (öffnet eine andere Website)
- Rückwirkung des Elterngelds (öffnet eine andere Website)
- Elternzeit im Familienportal des Bundes (öffnet eine andere Website)
- Kindergeld bei der Familienkasse (öffnet eine andere Website)
- Kinderzuschlag bei der Familienkasse (öffnet eine andere Website)