Ratgeber
Grundschule
Die Grundschule dauert im Saarland vier Jahre. Schulpflichtig wird, wer bis zum 30. Juni sechs Jahre alt wird. Angemeldet wird an der zuständigen Grundschule, den Termin schickt die Schule.
Wer in diesem Jahr eingeschult wird
Für Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht mit dem Schuljahr in diesem Jahr. Das steht so im Schulpflichtgesetz des Saarlandes.
Jüngere Kinder können auf Antrag als Kann-Kinder aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Darüber entscheidet die Schule. Eine spätere Einschulung kommt in Betracht, wenn der schulärztliche Dienst eine Zurückstellung sieht.
Zuständig ist die wohnortnahe Grundschule. Ein Schulverzeichnis liegt in SaarEltern noch nicht. Bis die Schulen erfasst sind, meldest du dein Kind an der Grundschule an, die euch einlädt.
Von der Einladung bis zum ersten Schultag
- Geburtstag mit dem 30. Juni vergleichenLiegt der sechste Geburtstag am oder vor dem 30. Juni, ist das Kind in diesem Schuljahr schulpflichtig.
- Einladung abwartenDie Grundschulen laden im letzten Kita-Jahr ein, häufig im Herbst. Maßgeblich sind Termin und Unterlagen in diesem Schreiben.
- Kind anmeldenDie Anmeldung ist Pflicht und läuft über die zuständige Grundschule. Bring mit, was die Einladung nennt.
- SchuleingangsuntersuchungVor der Einschulung untersucht der schulärztliche Dienst, ob der Start gesundheitlich passt. Die U9 beim Kinderarzt ist eine andere Untersuchung und ersetzt diesen Termin nicht.
- EinschulungFest und erster Schultag liegen rund um den Beginn des Schuljahres nach den Sommerferien. Uhrzeit und Ablauf legt die Schule fest.
Vor dem Schulstart klären
- Stichtag 30. Juni mit dem Geburtstag verglichen
- Einladung der zuständigen Grundschule gelesen
- Unterlagen aus der Einladung zusammengesucht
- Termin der Schuleingangsuntersuchung notiert
- Schulweg und wer das Kind bringt
- Schultüte und das, was die Schule für den ersten Tag ansagt
Amtliche Seiten
Den Anmeldetermin legt die zuständige Grundschule fest. Ein landesweiter Monat steht hier bewusst nicht, weil die Einladung vorgeht.
Quellen
Stand September 2026. Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die verlinkten Stellen.