Ratgeber

Weiterführende Schule

Nach vier Jahren Grundschule geht es an eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium. Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen Beratungsgespräch. Angemeldet wird persönlich an der gewählten Schule.

Gemeinschaftsschule oder Gymnasium

Im Saarland folgen auf die Grundschule diese beiden Schulformen. Die Gemeinschaftsschule führt die Kinder länger gemeinsam. Das Gymnasium ist auf den Weg zum Abitur ausgerichtet. Beide können zur Hochschulreife führen, der Weg dorthin unterscheidet sich.

Grundlage für eure Entscheidung ist das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mit Entwicklungsbericht und das verbindliche Gespräch mit den Lehrkräften der Grundschule. Informationsabende der weiterführenden Schulen liegen davor, meist im ersten Halbjahr.

Weicht euer Wunsch vom Rat der Grundschule ab, klärt die Schule das im Übergangsverfahren. Den genauen Ablauf beschreibt die jährliche Bekanntmachung des Bildungsministeriums. Notengrenzen stehen hier bewusst nicht, weil sie in dieser Bekanntmachung stehen und sich ändern können.

Der Wechsel in Klasse 5

  1. Informationsangebote im ersten HalbjahrTage der offenen Tür und Abende der Schulen in der Nähe. Ein Schulverzeichnis liegt in SaarEltern noch nicht, die Schulen findet ihr über den Bildungsserver und die Bekanntmachung.
  2. Beratungsgespräch nach dem HalbjahreszeugnisDas Gespräch mit der Grundschule ist verbindlich. Bringt Fragen zum Lernen, zur Belastung und zum Schulweg mit.
  3. Schulform wählenGemeinschaftsschule oder Gymnasium. Die Entscheidung treffen die Eltern auf dieser Grundlage.
  4. Termin an der Schule machenDie Anmeldung ist persönlich, weil das Originalzeugnis übergeben wird. Das Fenster dauert wenige Tage und wird jedes Jahr neu veröffentlicht. Einen Termin sagt ihr vorher telefonisch oder online zu.
  5. Unterlagen mitnehmenOriginal des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht, Kopie der Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, Nachweis über den Masernschutz. Fehlt der Nachweis beim Termin, nennt die Bekanntmachung den Nachreichtermin vor Schulbeginn.
  6. Sprachenfolge und ÜbergangsverfahrenWenn die Schule nach der Sprachenfolge fragt, überlegt euch den Wunsch vorher. Weicht ihr vom Rat der Grundschule ab, folgt das Übergangsverfahren aus der Bekanntmachung.

Die Anmeldeunterlagen

  • Beratungsgespräch an der Grundschule wahrgenommen
  • Schulform und Schule ausgesucht
  • Termin im Anmeldefenster vereinbart
  • Halbjahreszeugnis im Original mit Entwicklungsbericht
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Nachweis über den Masernschutz

Wo die aktuellen Termine stehen

Das Anmeldefenster wechselt jedes Jahr. Übernimm die Tage aus der aktuellen Bekanntmachung, nicht aus einem älteren Artikel.

Quellen

Stand September 2026. Fristen können sich ändern. Maßgeblich sind die verlinkten Stellen.